AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kalibrierservice der Dr. Klinkner & Partner GmbH (gültig ab 01. Januar 2022)
Beauftragung und Unbedenklichkeitserklärung
Die Auftragserteilung erfolgt über ein elektronisches Auftragsformular. Kundeneigene IDs der Geräte werden nur in die Kalibrierscheine übernommen, wenn sie vom Kunden im Auftragsformular übermittelt wurden.
Ein Kundenauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Kunde mit der Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt, dass von den eingesandten Geräten keine Gefahr durch vermeidbare Kontamination ausgeht. Ohne diese Erklärung sind wir nicht zur Bearbeitung verpflichtet.
Wartung und Reinigung
Bei den Kalibrierpaketen Standard, Pharma/GLP, DAkkS und DAkkS plus werden alle notwendigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Rahmen der Kalibrierpauschale ohne gesonderte Berechnung durchgeführt.
Bei den Kalibrierpaketen Economy und DAkkS basic gehört Außenreinigung zum Leistungsumfang, aber keine Wartung und keine Innenreinigung. Sind diese jedoch für die erfolgreiche Kalibrierung erforderlich, werden sie durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.
Kalibrierung
Die Kalibrierung erfolgt gemäß der DIN EN ISO 8655 sowie den DKD-Richtlinien DKD-R 8-1 bis DKD-R 8-3.
Wünscht der Kunde die Kalibrierung mit eigenen Spitzen, muss er genügend Spitzen mitsenden.
Gebrauchte Filter in Kolbenhubpipetten werden entfernt und nicht wieder eingesetzt.
Toleranzen/Fehlergrenzen und Kalibrierintervalle
Der Kunde kann Toleranzen/Fehlergrenzen sowie Kalibrierintervalle vorgeben. Macht der Kunde keine Toleranz-Vorgaben, werden die Fehlergrenzen für Unrichtigkeit und Unpräzision aus der DIN EN ISO 8655 verwendet.
Macht der Kunde keine Vorgaben zum Kalibrierintervall, so wird dieses auf 12 Monate festgesetzt. Vor Ablauf des Kalibrierintervalls wird der Kunde an die erneute Kalibrierung erinnert.
Messunsicherheiten
Unsere DAkkS-Kalibrierscheine enthalten zu allen Messreihen die zugehörigen Messunsicherheiten. Diese werden entsprechend den Regelungen der DAkkS bzw. des DKD ermittelt und berücksichtigen die kleinste angebbare Messunsicherheit gemäß unserer Akkreditierungsurkunde. Bei Entscheidungen an Toleranzen/Fehlergrenzen werden die Messunsicherheiten nicht berücksichtigt (Entscheidungsregel nach DIN EN ISO/IEC 17025).
Justierung
Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, werden Geräte nur dann justiert, wenn die Unrichtigkeit (systematische Messabweichung) die Toleranz/Fehlergrenze überschreitet und gleichzeitig die Unpräzision (Streuung) innerhalb der Toleranz/Fehlergrenze liegt, da stark streuende Werte eine Unrichtigkeit vortäuschen können. Bei geringfügigen Unrichtigkeiten wird nicht justiert.
Reparatur
Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, werden Reparaturen durchgeführt, wenn
Bei den Kalibrierpaketen Economy und DAkkS basic gehören Reparatur- und Justierarbeiten nicht zum Leistungsumfang. Sind sie jedoch für die erfolgreiche Kalibrierung erforderlich, werden sie durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt. Sollten größere Reparaturen (Reparaturkosten über 60 € zzgl. MwSt. bei Einkanal- und über 100 € zzgl. MwSt. bei Mehrkanalgeräten) notwendig sein, wird vorab Rücksprache mit dem Kunden gehalten und ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
Transport
Um Beschädigungen beim Transport zu verhindern, werden alle Geräte in geeigneten Versandboxen stoßsicher verpackt und versendet. Alle Versandboxen sind bis zu einer Höhe von 500 € versichert. Auf Wunsch können gegen gesonderte Berechnung höhere Haftungssummen vereinbart und durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Prüfung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Versandboxen nach Rücksendung durch das Kalibrierlabor unverzüglich zu prüfen und Transportschäden oder sonstige Reklamationen binnen 5 Tagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden; danach erlöschen Versicherungsschutz und Haftung.
Änderungen auf Kundenwunsch
Sollen auf besonderen Wunsch des Kunden nachträglich Kalibrierscheine oder Rechnungen geändert werden, so werden diese Korrekturen nach Aufwand gesondert berechnet.
(Ausgenommen sind Korrekturen, die durch Fehler des Kalibrierlabors erforderlich wurden.)
Haftung
Eine Kalibrierung erfasst und dokumentiert den Zustand eines Volumenmessgerätes nur zum Zeitpunkt der Messung. Aus diesem Grund können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass die kalibrierten Geräte auf Dauer innerhalb der Toleranzen arbeiten.
Aufbewahrungsfristen
Messprotokolle und Kalibrierscheine werden von uns mindestens 5 Jahre aufbewahrt.
Preise
Es gelten die Preise des aktuellen Kalenderjahres. Preisanpassungen zum Jahreswechsel behalten wir uns vor.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Beauftragung und Unbedenklichkeitserklärung
Die Auftragserteilung erfolgt über ein elektronisches Auftragsformular. Kundeneigene IDs der Geräte werden nur in die Kalibrierscheine übernommen, wenn sie vom Kunden im Auftragsformular übermittelt wurden.
Ein Kundenauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Kunde mit der Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt, dass von den eingesandten Geräten keine Gefahr durch vermeidbare Kontamination ausgeht. Ohne diese Erklärung sind wir nicht zur Bearbeitung verpflichtet.
Wartung und Reinigung
Bei den Kalibrierpaketen Standard, Pharma/GLP, DAkkS und DAkkS plus werden alle notwendigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Rahmen der Kalibrierpauschale ohne gesonderte Berechnung durchgeführt.
Bei den Kalibrierpaketen Economy und DAkkS basic gehört Außenreinigung zum Leistungsumfang, aber keine Wartung und keine Innenreinigung. Sind diese jedoch für die erfolgreiche Kalibrierung erforderlich, werden sie durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.
Kalibrierung
Die Kalibrierung erfolgt gemäß der DIN EN ISO 8655 sowie den DKD-Richtlinien DKD-R 8-1 bis DKD-R 8-3.
Wünscht der Kunde die Kalibrierung mit eigenen Spitzen, muss er genügend Spitzen mitsenden.
Gebrauchte Filter in Kolbenhubpipetten werden entfernt und nicht wieder eingesetzt.
Toleranzen/Fehlergrenzen und Kalibrierintervalle
Der Kunde kann Toleranzen/Fehlergrenzen sowie Kalibrierintervalle vorgeben. Macht der Kunde keine Toleranz-Vorgaben, werden die Fehlergrenzen für Unrichtigkeit und Unpräzision aus der DIN EN ISO 8655 verwendet.
Macht der Kunde keine Vorgaben zum Kalibrierintervall, so wird dieses auf 12 Monate festgesetzt. Vor Ablauf des Kalibrierintervalls wird der Kunde an die erneute Kalibrierung erinnert.
Messunsicherheiten
Unsere DAkkS-Kalibrierscheine enthalten zu allen Messreihen die zugehörigen Messunsicherheiten. Diese werden entsprechend den Regelungen der DAkkS bzw. des DKD ermittelt und berücksichtigen die kleinste angebbare Messunsicherheit gemäß unserer Akkreditierungsurkunde. Bei Entscheidungen an Toleranzen/Fehlergrenzen werden die Messunsicherheiten nicht berücksichtigt (Entscheidungsregel nach DIN EN ISO/IEC 17025).
Justierung
Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, werden Geräte nur dann justiert, wenn die Unrichtigkeit (systematische Messabweichung) die Toleranz/Fehlergrenze überschreitet und gleichzeitig die Unpräzision (Streuung) innerhalb der Toleranz/Fehlergrenze liegt, da stark streuende Werte eine Unrichtigkeit vortäuschen können. Bei geringfügigen Unrichtigkeiten wird nicht justiert.
Reparatur
Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, werden Reparaturen durchgeführt, wenn
- der Kunde ein Volumenmessgerät zwecks Reparatur einsendet,
- bei Sichtprüfung, Reinigung oder Wartung defekte oder verschlissene Teile gefunden werden,
- ein Volumenmessgerät die Toleranzen/Fehlergrenzen überschreitet und eine Reparatur möglich ist.
Bei den Kalibrierpaketen Economy und DAkkS basic gehören Reparatur- und Justierarbeiten nicht zum Leistungsumfang. Sind sie jedoch für die erfolgreiche Kalibrierung erforderlich, werden sie durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt. Sollten größere Reparaturen (Reparaturkosten über 60 € zzgl. MwSt. bei Einkanal- und über 100 € zzgl. MwSt. bei Mehrkanalgeräten) notwendig sein, wird vorab Rücksprache mit dem Kunden gehalten und ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
Transport
Um Beschädigungen beim Transport zu verhindern, werden alle Geräte in geeigneten Versandboxen stoßsicher verpackt und versendet. Alle Versandboxen sind bis zu einer Höhe von 500 € versichert. Auf Wunsch können gegen gesonderte Berechnung höhere Haftungssummen vereinbart und durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Prüfung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Versandboxen nach Rücksendung durch das Kalibrierlabor unverzüglich zu prüfen und Transportschäden oder sonstige Reklamationen binnen 5 Tagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden; danach erlöschen Versicherungsschutz und Haftung.
Änderungen auf Kundenwunsch
Sollen auf besonderen Wunsch des Kunden nachträglich Kalibrierscheine oder Rechnungen geändert werden, so werden diese Korrekturen nach Aufwand gesondert berechnet.
(Ausgenommen sind Korrekturen, die durch Fehler des Kalibrierlabors erforderlich wurden.)
Haftung
Eine Kalibrierung erfasst und dokumentiert den Zustand eines Volumenmessgerätes nur zum Zeitpunkt der Messung. Aus diesem Grund können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass die kalibrierten Geräte auf Dauer innerhalb der Toleranzen arbeiten.
Aufbewahrungsfristen
Messprotokolle und Kalibrierscheine werden von uns mindestens 5 Jahre aufbewahrt.
Preise
Es gelten die Preise des aktuellen Kalenderjahres. Preisanpassungen zum Jahreswechsel behalten wir uns vor.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.